Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 7) hat der Gesetzgeber einen neuen Absatz 3 in § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) angefügt. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Eingeschlossen sind dabei die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und die Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Dies gilt, sofern die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. § 12 Absatz 3 UStG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Detaillierte Auskünfte können dem Abschnitt 12.18 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses entnommen werden.

Für eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach benötigen Hausbesitzer in der Regel keine Baugenehmigung. Ausnahmen hiervon bilden denkmalgeschützte Gebäude. Auch wenn keine gesonderte Baugenehmigung für eine Photovoltaikanlage erforderlich ist, ist der Bauherr für die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften verantwortlich. Dazu zählt beispielsweise der Standsicherheitsnachweis einer Anlage.

Nein. Oftmals haben gerade ältere Hausbesitzer die Sorge, von der Investition in Photovoltaik nicht zu profitieren. Dabei amortisieren sich die Investitionskosten bei dem aktuell günstigen Anlagenniveau schon meist in den ersten zehn Betriebsjahren der Photovoltaikanlage. Die Lebensdauer einer mit hochwertigen Komponenten errichteten PV-Anlage ist deutlich länger (30 Jahre und mehr).

Ja. Grundsätzlich lohnen sich Photovoltaikanlagen für ganz unterschiedliche Gebäudearten. Für eine PV-Anlage mit einer Leistung von drei Kilowattpeak benötigt man beispielsweise eine Dachfläche von gerade mal 20 Quadratmetern. Eine 3-kWp-Anlage produziert unter optimalen Bedingungen jährlich rund 3.000 Kilowattstunden umweltfreundlichen Solarstrom.

Batteriespeicher sind grundsätzlich für Photovoltaikanlagen-Betreiber sinnvoll, die ihre Stromkosten langfristig reduzieren und sich unabhängig von Strompreissteigerungen machen wollen. Natürlich können nicht nur neue PV-Anlagen mit einem Speicher ausgestattet werden – auch für bestehende Anlagen kann eine Nachrüstung sinnvoll sein.
Die Preise für Stromspeicher sind in den vergangenen Jahren stark gefallen. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung den Einbau von Speichern mittels Tilgungszuschüssen für KfW-Kredite fördert.

Eine völlige Unabhängigkeit von externen Stromquellen ist auf Basis des aktuellen Entwicklungstands von Stromspeichern nur schwer beziehungsweise nicht wirtschaftlich möglich. Damit eine vollständige Unabhängigkeit erreicht wird, müsste der Speicher Strom für mehrere Wochen bereitstellen können – z.B. wenn im Winter die Solarmodule länger mit Schnee bedeckt sind oder sich die Sonne kaum zeigt. Die aktuelle Generation von Speichern für den privaten Gebrauch decken im Idealfall den Strombedarf von ein bis zwei Tagen.

SAM Group wurde im Jahre 2009 gegründet, und war damals für alles zuständig. Über die Jahre wurde die DAV gegründet um die beiden Rheinseiten Hessen und Rheinland-Pfalz zu unterteilen. Die DAV ist nun für Rheinland-Pfalz und die SAM für Hessen zuständig.

Beide Unternehmen gehören zum Familienbetrieb.

Unsere Berater kümmern sich selbstverständlich um alles. Sie haben keine Mühen, und die Bürokratie wird von uns übernommen.

Bei uns läuft alles noch persönlich, unser Berater kommt zu Ihnen und berät sie persönlich. Kein Remote!